Geschäftsstelle: Gasselstiege 13, 48159 Münster
01.09.2021
Seit dem 01.09.2021 können Träger von ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen eine 80%-Förderung durch die GKV/PKV beantragen.
Die hierfür zugrunde liegenden Förderkriterien und sind auf der Website des GKV-Spitzenverbandes zu finden:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/amb_krebsberatung/foerderung_kbs.jsp
25.06.2021
Am 25. Juni hat der Bundesrat dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zugestimmt und damit auch der 80%-Förderung von Krebsberatungsstellen durch GKV und PKV.
Weitere Infos dazu sind mit diesem Link zu finden:
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/1006-pk.html#top-24
Mit dem Link zu dieser Drucksache sind die konkreten Änderungen zum § 65e SGB V zu finden:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0501-0600/511-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Antragstellungen auf eine 80-%-Förderung sollen ab September 2021 möglich sein.
09.02.2021
Anlässlich des Weltkrebstages 2021 hat die Europäische Kommission „Europas Plan gegen den Krebs“ – eine der wichtigsten gesundheitspolitischen
Prioritäten der Kommission von der Leyen und eine tragende Säule einer starken europäischen Gesundheitsunion vorgestellt. Gestützt auf neue
Technologien, Forschung und Innovation gibt der Plan ein neues EU-Konzept für Krebsprävention, -behandlung und -versorgung vor. Er umfasst den
gesamten Krankheitspfad, von der Prävention bis hin zur Förderung der Lebensqualität von Krebskranken und -überlebenden. Der Fokus liegt dabei
auf Maßnahmen, bei denen die EU den größten Mehrwert erbringen kann. Europas Plan gegen den Krebs wird mithilfe der gesamten Palette der
Finanzierungsinstrumente der Kommission umgesetzt, ermöglicht und unterstützt, wobei insgesamt 4Mrd. Euro für Maßnahmen gegen Krebs vorgesehen
sind.
Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite der Europäischen Kommission gegen Krebs zu finden:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_342
03.02.2021
04.12.2020
Da die Verhandlungen über eine Finanzierung der Beratungen zu sozialen und sozialrechtlichen Aspekten mit dem für die Deutsche Rentenversicherung
zuständigen Bundesministerium für Arbeit bisher ergebnislos verlaufen sind, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt entschieden, die Förderung
von Krebsberatungsstellen durch die GKV/PKV auf 80% zu verdoppeln, wie aus verschiedenen Pressemeldungen hervorgeht:
Presseportal
Ärzteblatt
Informationen zur geplanten 80%- Finanzierung durch die GKV/PKV wurden auch auf der Website des BMG veröffentlicht:
Infos zur Finanzierung01.08.2020
Ende 2019 wurde mit dem § 65e im SGB V eine Gesetzesgrundlage geschaffen für eine Förderung von ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen. Anfang Juli 2020 hat der GKV Spitzenverband die Förderkriterien und Antragsformulare veröffentlicht, die mit diesem Link zu finden sind:
Förderkriterien und AntragsformulareDie Förderrichtlinien orientieren sich am Empfehlungspapier des Nationalen Krebsplans für das Leistungsspektrum und Qualitätskriterien ambulanter
psychosozialer Krebsberatungsstellen.
Eine Gesamtfinanzierung, an der auch die Rentenversicherungen, Länder und Kommunen beteiligt sind, ist damit leider noch nicht gesichert. Mit der
GKV/PKV-Förderung können 40% der Kosten von Krebsberatungsstellen finanziert werden. Wir setzten uns von der BAK e.V. weiterhin dafür ein, dass
möglichst zeitnah ein Gesamtfinanzierungskonzept greift.
23.01.2020
Die „Empfehlungen für einen Leistungskatalog und Qualitätskriterien für ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen" der AG des Nationalen Krebsplans wurden aktualisiert und auf den Internetseiten des BMG zum NKP unter "Laufende Projekte und Termine" unter dem ersten Spiegelpunkt "Arbeitsgruppe Qualitätssicherung und Finanzierungsmodelle für Krebsberatungsstellen (AG KBS)" (Link siehe unten) eingestellt. Damit wurde die aktuell endgültige Fassung der Empfehlungen veröffentlicht. Im Vergleich zur bislang veröffentlichen Version enthält das Papier z.B. ergänzende Inhalte zum Thema „Finanzierung“.
Das Empfehlungspapier kann hier herunter geladen werden.04.12.2019
In seiner Sitzung am 8. November hat der Bundesrat dem Gesetzgebungsverfahren im SGB V mit der Einführung des § 65e zugestimmt. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen möglichst schnell abschließend zu regeln, weil mit der beschlossenen Regelung nur 40 % der Kosten ambulanter Krebsberatung durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen gedeckt sind.Weitere Informationen dazu sind auf der Website des Bundesrates zu finden:
Link zur Website des Bundesrates15.05.2019
CDU, CSU und SPD haben im Mai 2019 einen Änderungsantrag zum SGB V gestellt, der an die Reform der Psychotherapeutenausbildung angehängt ist und ab Januar 2020 eine Finanzierung der ambulanten KBS ermöglichen soll. Weitere Informationen dazu finden sich in einem Artikel im Ärzteblatt.Die BAK hat zu dem Vorhaben eine Stellungnahme verfasst:
Stellungnahme der BAK (pdf)30.01.2019
Auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat dieBundesregierung sich zum aktuellen Stand der Regelfinanzierung psychosozialerKrebsberatungsstellen geäußert und
auf der Internetseite des Bundestagesveröffentlicht.
Auch im Ärzteblatt ist eine Nachricht zum Thema zu finden.
22.01.2019
Die Arbeitsgruppe „Krebsberatungsstellen“ des Bundesgesundheitsministeriums hat ein Papier "Leistungsspektrum und Qualitätskriterien von
Krebsberatungsstellen" formuliert und konsentiert, das auch von der Steuerungsgruppe Nationaler Krebsplan frei gegeben wurde. Der aktuelle
Entwurf des Papiers ist auf der Website des BMG zu finden (Link s.u.).
Das Papier wurde als Entwurf veröffentlicht, weil sich eventuell noch geringfügige Änderungen durch das Finanzierungskonzept ergeben können,
das aktuell von einer Unterarbeitsgruppe erarbeitet wird.